Grundsteuerreform 2025
Grundbesitzer aufgepasst
Sie besitzen bebaute oder unbebaute Grundstücke? Ganz gleich ob sie den privaten oder betrieblichen Grundbesitz selber nutzen oder vermieten – für Sie besteht jetzt Handlungsbedarf.
Jetzt: Neubewertungen
Der Grundstücke
Bisher sind die Wertansätze für die Grundsteuer – die sogenannten Einheitswerte, nur einmal vom Finanzamt festgestellt worden. Wenn sich keine Änderungen ergeben haben, musste auch keine weitere Erklärung mehr abgegeben werden.
2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jedoch entschieden, dass die Ermittlung der Einheitswerte für die Grundsteuer verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber dieses Vorgehen bis 2025 überarbeiten muss.
Die Neubewertung der Grundstücke startet in diesem Zusammenhang bereits dieses Jahr – auch wenn die ermittelten Werte dann erstmalig für die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2025 herangezogen werden sollen.
Feststellungserklärung
Bis spätestens 31.01.2023
Alle grundbesitzenden Bürgerinnen und Bürger sind nun dazu aufgerufen, eine sogenannte Feststellungserklärung abzugeben, in der der neue Grundsteuerwert ermittelt werden soll.
Jedes Bundesland hat dabei sein eigenes Modell, um diesen Wert zu errechnen. Die Erklärung soll bis zum 31.01.2023 von jedem Grundstück in Deutschland in den Finanzämtern eingehen.
Die Feststellungs-
erklärung mit WSS
Interaktiv, einfach und unkompliziert
Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und erstellen Ihre Feststellungserklärung. Füllen Sie einfach unsere WSS-Checkliste aus – Ihr AKTIV BERATER meldet sich dann für ein unverbindliches Angebot und zur Vereinbarung des weiteren Vorgehens direkt bei Ihnen.
Die Feststellungserklärung mit WSS
Interaktiv, einfach und unkompliziert
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Fragen und Antworten
Zum Thema Grundsteuer
Ihre Ansprechpartnerin
Justin Hildbrand
Bachelor of Arts (B.A.) I Steuern & Prüfungswesen
Justin Hildbrand
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