Inflationsausgleichsprämie: Fehler bei der Auszahlung vermeiden

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 € an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Diese steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie nach § 3 Nr. 11c EStG bietet die Möglichkeit, die Arbeitnehmer in der aktuellen Inflationsphase zu entlasten, ohne eine dauerhafte Lohnerhöhung zu vereinbaren.

Alles Wichtige rund um die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie haben wir in einer INTERAKTIV Sonderausgabe zusammengestellt.