Interview mit Elisabeth Zink, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Elisabeth Zink ist seit 2005 bei der WSS. Als Steuerberaterin liegen ihre Aufgaben im Bereich der Jahresabschlusserstellung und der steuerlichen Beratung mit den Schwerpunkten Unternehmensnachfolge sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Jahr 2015 hat sich Elisabeth Zink zur Fachberaterin für Unternehmensnachfolge beim Deutschen Steuerberaterverband e.V. weitergebildet.
Frau Zink, was war Ihre Motivation für diese umfassende Zusatzqualifizierung?
Elisabeth Zink:
Ich betreue bereits seit einigen Jahren Unternehmensnachfolgen – für mich eines der abwechslungsreichsten und spannendsten Beratungsgebiete überhaupt. Es geht nicht nur um Steuern, sondern um die Menschen mit ihren Vorstellungen und Wünschen im Spannungsfeld Unternehmen und Familie. Im Rahmen der Nachfolgeplanung ergeben sich vielschichtige Fragestellungen vom Zivilrecht über betriebswirtschaftliche Themen bis hin zur steuerlich optimalen Gestaltung.
Aus steuerlicher Sicht stellt die Beratung eine echte Herausforderung dar: Nicht nur die sich laufend ändernde Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch ertragsteuerliche Aspekte oder grunderwerbsteuerliche Themen sind zu berücksichtigen. Ein Allrounder kann die komplexen Fragestellungen heute kaum mehr umfassend bearbeiten. Die Spezialisierung durch die Ausbildung zur Fachberaterin war für mich daher die unbedingte Voraussetzung, um auch in Zukunft professionell in diesem Bereich zu beraten.
Elisabeth Zink:
Zulassungsvoraussetzung für die Qualifizierung zum Fachberater ist neben einer mehrjährigen Berufserfahrung als Steuerberater der Nachweis umfangreicher praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge. Die Ausbildung selbst umfasst dann etwa 120 Stunden in den Themengebieten Zivilrecht mit Erbrecht und Testamentsvollstreckung, Unternehmensbewertung, Finanzierung, Umwandlungsrecht, Ertragsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Bezug zur Praxis steht während der gesamten Fortbildung im Mittelpunkt. Mit zwei schriftlichen Prüfungen wird die Qualifizierung abgeschlossen.
Elisabeth Zink:
Auf der Suche nach dem richtigen Berater ist die Spezialisierung „Fachberater für Unternehmensnachfolge“ ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Mandanten können hier umfassende Sachkenntnis, Erfahrung in der Praxis sowie immer aktuelles Fachwissen voraussetzen.
Die Beratung in einem Nachfolgeprozess erfordert neben der Fachkenntnis auch ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis zum Mandanten. Typischerweise lernen wir als Steuerberater, gerade bei langjährigen Mandaten die Situation des Unternehmers genau kennen. Eine optimale Grundlage für die Beratung im Hinblick auf die Nachfolge.
Unsere Mandanten profitieren darüber hinaus vom umfassenden Beratungsangebot innerhalb der WSS-Unternehmensgruppe. Unser Team von Experten unterstützt bei Fragestellungen in den Bereichen Unternehmensbewertung, Umstrukturierung und Umwandlung, Finanzierung, Mediation oder auch Testamentsvollstreckung. Dies gewährleistet eine ganzheitliche Sichtweise und eine optimale, auf die Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.
Elisabeth Zink:
Das Thema Unternehmensnachfolge wird von vielen Unternehmern zu spät angegangen. Sowohl die lebzeitige Übertragung innerhalb der Familie als auch ein externer Verkauf des Unternehmens muss sorgfältig geplant werden und kann im Einzelfall Jahre in Anspruch nehmen. Oft muss der geeignete Nachfolger erst gefunden werden und im nächsten Schritt die für alle Beteiligten passenden Rahmenbedingungen und Modalitäten geschaffen werden. Schlimmer noch ist, wenn die Unternehmensnachfolge gar nicht geplant wird. Das kann nicht nur unerwünschte steuerliche Nachteile mit sich bringen sondern auch zu aufreibenden Konflikten in der Familie führen. Schwierig wird es auch dann, wenn – vor allem im familiären Umfeld – unterschiedliche Vorstellungen aufeinander treffen, die nicht offen mit allen Beteiligten besprochen werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Vor einigen Monaten ist ein Unternehmer unerwartet verstorben. Es gab weder ein Testament noch Vollmachten. Seine Frau und die drei schon volljährigen Kinder haben das Unternehmen nach der gesetzlichen Erbfolge geerbt. Die älteste Tochter hat die Unternehmensleitung schließlich übernommen. Da sie nicht über die Mehrheit der Anteile verfügte, kam es immer wieder zu Konflikten. Um das Unternehmen überlebens- und handlungsfähig zu halten, mussten letztlich steuerlich ungünstige Anteilsübertragungen vorgenommen werden. Durch eine rechtzeitige Nachfolge- und Notfallplanung hätten die emotionalen Auseinandersetzungen innerhalb der Familie und auch die steuerlichen Nachteile vermieden werden können.
Was empfehlen Sie Ihren Mandanten?
Elisabeth Zink:
Jedem Unternehmer lege ich ans Herz, die Nachfolge unter Berücksichtigung der erb- und ertragsteuerrechtlichen Folgen durchzudenken, aktiv anzugehen und durch ein Testament und Vollmachten zu ergänzen. Damit wird für die Angehörigen Sicherheit geschaffen und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet. Je eher dies erfolgt, umso besser – und umso größer ist der Handlungsspielraum für eine möglichst optimale Gestaltung.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Unternehmensnachfolge
Elisabeth Zink
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