TRANSAKTIONSBERATUNG
TRANSAKTIONSBERATUNG.
Ihre Ziele im Blick.
Wir unterstützen Sie beim gesamten, komplexen Prozess eines Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs, beantworten wichtige steuerliche Fragen und beraten bei der geeigneten Transaktionsfinanzierung. Darüber hinaus klären wir mit Kooperationspartnern die rechtlichen Fragestellungen und führen Bewertungen zur Kaufpreisfindung sowie Unternehmensprüfungen (Due Diligence) durch. Dabei behalten wir stets Ihr Transaktionsziel im Blick und koordinieren alle Beteiligten. So schaffen wir für Sie spürbare Mehrwerte.
Der Ankauf eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess. Gerade in Hinblick auf steuerliche Fragen und die Finanzierung bestehen vonseiten vieler Unternehmer oft Unsicherheiten. Wir unterstützen Sie bei der Koordinierung aller beteiligten Parteien und schaffen so die Basis für eine erfolgreiche Transaktion.
Im Mergers and Acquisitions Bereich sind die Gründe für den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens vielschichtig: Beispielsweise bei einem geplanten Zukauf, einer Änderung des Gesellschafterkreises oder wenn die Notwendigkeit besteht, Teile des Unternehmens zu verkaufen. In jedem Fall müssen das Unternehmen und alle beteiligten Parteien einer genauen Prüfung unterzogen werden. Auch hier unterstützen wir Sie im Rahmen einer umfassenden Transaktionsberatung.
Wir beraten und begleiten Sie in den wesentlichen Entscheidungssituationen:
- Wie finden Sie das geeignete Kaufobjekt bzw. als Verkäufer den passenden Käufer?
Welcher Kaufpreis ist angemessen?
Was ist Ihr Unternehmen wert und woran erkennen Sie den richtigen Zeitpunkt für eine Transaktion?
Wie läuft der Kauf- und Verkaufsprozess ab?
Wie kann der Wert durch professionelle Vorbereitung und Verhandlungen in einen optimalen Kaufpreis gemünzt werden?
Wie finden Sie auch international den richtigen Käufer oder das richtige Unternehmen als Zukauf?
Wie sieht der Businessplan aus, der für den Kauf / Verkauf erstellt werden muss?
Wie kann die Finanzierung des Zukaufs geregelt werden?
Wie kann die Transaktion steuerlich optimal gestaltet werden?
Welche rechtlichen Risiken sind mit dem Zukauf verbunden?
Wie wird der Kaufvertrag ausgestaltet?
Die geforderte oder freiwillige Jahresabschlussprüfung erfordert einige Sachkenntnis, sowohl auf Unternehmensseite, als auch auf Seiten des Prüfers. Dank unserer Erfahrung mit inhabergeführten Familienunternehmen können wir Ihnen im Rahmen einer Transaktionsberatung eine optimale Prüfungsdurchführung garantieren.
Die Bewertung und Analyse kann durch gesellschaftsrechtliche oder steuerliche Änderungen, einen Gesellschafterwechsel, bei Streitigkeiten, Nutzungsüberlassungen oder beim Verkauf und Kauf von Vermögenswerten eine Rolle spielen.
Wir unterstützen Sie, unter Berücksichtigung der Komplexität Ihres Betriebes, bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und liefern Ihnen dabei auch wertvolle Anhaltspunkte für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Dank unserer Expertise auf diesem Gebiet der Transaktionsberatung können wir Ihnen in einem breiten Spektrum helfen:
Unterstützung erhalten Sie von uns bei der Durchsicht von Jahresabschlüssen, Zwischenabschlüssen und Konzernabschlüssen. Darüber hinaus prüfen wir auch Planungsrechnungen und liefern Ihnen einen verständlichen Bericht Ihrer Unternehmensbewertung. Auch bei Prüfungen beim Abschluss eines Beherrschungs- und Ereignisabführungsvertrages nach Paragraph 293 Abs. 1AktG unterstützen wir Sie fachmännisch. Weiterhin unterstützen wir Sie bei Verschmelzungsprüfungen (§293 Abs 1. AktG) und Gründungsprüfungen (§ 33 AktG) sowie bei der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen (§183 Abs. 3AktG).
Doch wir ermitteln bei der Transaktionsberatung nicht nur Unternehmenswerte, sondern bieten Ihnen auch ein breites Leistungsspektrum bei der Bewertung und Analyse. Diese beginnen bei der Bewertung der Sacheinlagen in Einzelunternehmen und Gesellschaften und erstrecken sich bis hin zu den Wertverhältnissen von Joint Ventures.
Internationale Transaktionen haben großen Einfluss auf die steuerliche Situation eines Unternehmens. Es gelten unterschiedliche Steuersysteme und ein anderes Wirtschaftsrecht sowie eine andere Rechtsprechung. Darum beraten wir Sie im Rahmen unserer umfassenden Transaktionsberatung sowohl bei Inbound Investitionen, wie auch bei Outbound Transaktionen. Wir helfen Ihnen bei Fragen zu den Themen: Doppelbesteuerungsabkommen, Praxis des deutschen Außensteuergesetzes sowie bei der Optimierung Ihrer internen Verrechnungspreise für den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Außerdem beraten wir Sie bei der Transaktionsberatung auch hinsichtlich der steuerlichen Implikationen bei einer Verlegung Ihres Firmensitzes.
Wir sind der Überzeugung, dass Vertrauen die Grundlage einer jeden Zusammenarbeit darstellt. Die strengen Regeln unseres Berufs und unsere innere Überzeugung tragen Sorge, dass wir die von Ihnen anvertrauten Interessen und Vermögenswerte ohne Eigennutz in Ihrem Sinne vertreten bzw. verwalten. Dazu gehören neben der Transaktionsberatung auch die Bereiche der Nachlassverwaltung und der Testamentsvollstreckung.


Ihr Ansprechpartner im Bereich Transaktionsberatung
Stephan Tausch

Ihr Ansprechpartner im Bereich Transaktionsberatung
Stephan Tausch
