TESTAMENTS­VOLLSTRECKUNG

TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG.

Den letzten Willen in sicheren Händen.

Portrait von Winfried E. Schmid - Steuerberater mit Zusatzqualifikationen: Zertifizierter Mediator, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

„Als Testamentsvollstrecker trage ich eine besondere Verantwortung: Den letzten Willen des Erblassers nach seinem Tod zu verwirklichen. Eine Vertrauensposition. Mit umfassender Fachkenntnis in den Bereichen Steuern, Finanzen und Recht sowie jahrelanger Mediations-Erfahrung sehe ich mich als unabhängigen Vermittler – mit professioneller Distanz, aber auch mit dem notwendigen persönlichen Einfühlungsvermögen für alle Beteiligten.“

Winfried E. Schmid
Steuerberater
Zusatzqualifikationen: Zertifizierter Mediator, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

DER LETZE WILLE

OHNE TESTAMENT BESTIMMT DAS GESETZ

6 gute Gründe für eine Testamentsvollstreckung:

  • Sicherstellung des letzten Willens des Erblassers.

  • Entlastung der Erben durch Übernahme der aufwändigen Nachlassabwicklung.

  • Vermeidung von familiären Konflikten bei unterschiedlichen Interessen innerhalb einer Erbengemeinschaft.

  • Minimierung der steuerlichen Belastung der Erben durch fachlich fundierte Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.

  • Schutz des Nachlasses vor Gläubigern der Erben.

  • Bei Menschen mit Behinderung (in Heimunterbringung) Schutz der Erbschaft vor dem Zugriff durch Sozialhilfeträger.

Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser ernannt, um die Ausführung seines letzten Willens sicher zu stellen. Das Hauptziel der Testamentsvollstreckung ist meist die Aufteilung des Nachlasses unter der Erbengemeinschaft im Sinne des Erblassers. Daher sind die Testamentsvollstrecker zumeist in einer treuhänderischen Position.

Beim Fehlen eines ordnungsgemäßen Testamentes gilt die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet, dass der Nachlass an die nächsten Erben der Erbengemeinschaft (Familie oder Ehepartner) geht. Damit ist die Verteilung des Vermögens beim Fehlen eines Erbscheins diesen Parteien überlassen. Da die Familienangehörigen meist stark unterschiedliche Vorstellungen von der Aufteilung des Vermögens haben, entstehen daraus nicht selten extreme Konflikte, die sich über Jahrzehnte hinziehen können.

Darüber hinaus bestehen auch oft viele Unklarheiten bezüglich Themen wie: Freibeträge, Erbschaftsteuer und Nachlassregelung. Darum ist das Aufsetzen eines Testaments die einzige Möglichkeit, diese gesetzlichen Regelungen zu umgehen und die Grundlage für eine ordnungsgemäße Testamentsvollstreckung zu legen. Weiterhin lässt sich nur so der letzte Wille des Erblassers sicherstellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Testamentsvollstreckung ist der Schutz des Erbes vor diversen Parteien. Ein Testamentsvollstrecker kann das Erbe vor Gläubigern der Erben schützen sowie bei Menschen mit Behinderung vor dem Zugriff durch Sozialhilfeträger. Auch bei Erbfällen mit Minderjährigen können diese so geschützt werden.

Ein weiterer Grund, der für den Einsatz eines Nachlassverwalters spricht, ist die Arbeitsentlastung der Erben durch eine professionelle Nachlassabwicklung. Diese Aufgabe umfasst ein breites Spektrum an Arbeitsschritten. Es gilt eine Vielzahl von Vorkehrungen und Veranlassungen zu treffen. Allen voran steht dabei natürlich die Sicherung des Nachlasses. Die Wohnungsauflösung stellt darüber hinaus einen nicht zu unterschätzenden Schritt dar. Des Weiteren müssen relevante Unterlagen des Erblassers gesichtet und aufbewahrt werden.

Zudem muss der Testamentsvollstrecker nach §2215 BGB dem Erben ein Nachlassverzeichnis erstellen. Die Klärung von bestehenden privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen kann, je nachdem, wie umfangreich diese vor dem Tod des Erblassers waren, überaus aufwendig sein, beispielsweise wenn dieser ein Unternehmen geführt hat. In solchen Fällen müssen auch fällige Forderungen eingezogen und Rechnungen bezahlt werden. Ein Testamentsvollstrecker erleichtert hier die Arbeit. Zudem müssen teilweise Auflagen und Vermächtnisse erfüllt werden, z.B. die Pflege des Grabes oder hinterlassener Haustiere (§2303 BGB).

Da die Erben nach dem Tod des Erblassers Vertragspartner von Abonnements, Vereinsmitgliedschaften u.ä. werden, müssen diese umgehend gekündigt werden. Auch die Umschreibungen von Konten und Grundstücken auf die Erben ist ein aufwendiger Prozess, bei dem oft Unterstützung durch einen Testamentsvollstrecker notwendig ist. Viele Personen hinterlassen Haustiere, die auch untergebracht werden müssen. Natürlich müssen Sie in allen diesen Fällen die Fristen genau überwachen, um wichtige Abgabetermine nicht zu versäumen. Schlussendlich ist, gerade bei höheren Erbsummen, die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung eine komplexe Aufgabe.

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – d.h. der Nachlass geht an den Ehepartner und/oder die Familie. Die Aufteilung des Erbes liegt dann in den Händen der Familienangehörigen, die oftmals ganz unterschiedliche Interessen verfolgen. Nicht selten entstehen daraus massive Konflikte. Nur durch ein Testament oder den Abschluss eines Erbvertrags ist eine vom Gesetz abweichende Regelung möglich. Ein Testament ist auch die Voraussetzung für eine Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker kann namentlich im Testament genannt werden und ist dann offiziell befugt, den letzten Willen des Erblassers auszuführen.

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