RECHTSBERATUNG
RECHTSBERATUNG
Ganzheitlich beraten.
Im Rahmen einer zukunftsorientierten steuerlichen Beratung ergeben sich immer auch rechtliche Fragestellungen. Und eine gute Rechtsberatung muss ebenso immer die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen im Blick behalten. Durch die enge Verzahnung und Zusammenarbeit mit den Experten der WSS Steuerberatung schaffen wir für Sie die optimalen Voraussetzungen für eine ganzheitliche Beratung und überdisziplinäre Lösungen aus einer Hand.
Unsere Rechtsberatung ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete
Steuerrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Erbrecht
Darüber hinaus profitieren Sie von unseren fundierten Kenntnissen in weiteren, angrenzenden Rechtsgebieten, wie z.B. dem Arbeits- oder Familienrecht.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – d.h. der Nachlass geht an den Ehepartner und/oder die Familie. Die Aufteilung des Erbes liegt dann in den Händen der Familienangehörigen, die oftmals ganz unterschiedliche Interessen verfolgen. Nicht selten entstehen daraus massive Konflikte. Nur durch ein Testament oder den Abschluss eines Erbvertrags ist eine vom Gesetz abweichende Regelung möglich.
Wir unterstützen Sie in unserer Rechtsberatung aktiv durch:
- Erbrechtliche Beratung
- Erstellung eines, an Ihre individuelle familiäre, finanzielle und wirtschaftliche Situation angepassten Entwurfs
- Rechtssichere Form und Formulierung
- Abwicklung und Umsetzung der notariellen Beurkundung
- Testamentsvollstreckung
Mit einem Ehevertrag regeln Sie alles zu einem Zeitpunkt, an dem alles offen und wohlwollend besprochen werden kann. Sie schaffen damit die Vorsorge für den „Fall der Fälle“ und vermeiden bzw. verkürzen juristische Streitigkeiten. Letztlich wird durch einen Ehevertrag das Familienvermögen oder auch ein Unternehmen wirkungsvoll geschützt. Gerade für Familienunternehmen kann dies von besonderer Bedeutung sein.
Für wen ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?
- …wenn beide Ehepartner einen Beruf ausüben und kein Kinderwunsch besteht
– dann kann auf den gesetzlichen Versorgungs- oder Zugewinnausgleich verzichtet werden - …wenn Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten haben oder in unterschiedlichen Ländern leben – dann erfolgt die Klärung der Rechtswahl für den Fall einer Scheidung
- …wenn mindestens ein Ehepartner Unternehmer ist – dann kann verhindert werden, dass Betriebsvermögen im Falle einer Scheidung mit dem Ehepartner geteilt werden muss und die Unternehmung dadurch gefährdet wäre
- …wenn Eheleute unterschiedlich hohe Vermögen aufweisen – dann kann auf den Ausgleich der Wertsteigerung des Anfangsvermögens im Falle einer Scheidung verzichtet werden und es kann deutlich gemacht werden, dass die Ehe nicht aus finanziellen Überlegungen heraus geschlossen wird
Die besondere Stärke einer solchen Gestaltung liegt in der Kombination steuerlicher Vorteile mit der Möglichkeit, das Unternehmen oder das Vermögen des Gründers/Stifters langfristig in Familienhand zu sichern bzw. die Versorgung der Familie zu gewährleisten.
Gemeinnützige Stiftungen:
In vielen Familien kommt bei den Überlegungen zur Vermögensnachfolge der Gedanke auf, das gesamte oder ein Teil des Familienvermögens auf eine gemeinnützige Stiftung zu übertragen, um zum einen dieses Vermögen für einen guten Zweck einsetzen zu können und zum anderen damit verbunden auch Erbschaftssteuer zu sparen. In einem solchen Fall bestehen variable Modelle, die die Versorgung der Familie gewährleistet bzw. unterstützt und dennoch dem Stifter am Herzen liegende, gemeinnützige Zwecke verfolgt werden können.
Durch die enge Verzahnung der Steuer- und Rechtsberatung innerhalb der WSS-Gruppe gewährleisten wir für Sie die bestmögliche steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Umsetzung.
Wer kann über die Konten verfügen, wenn mir als Geschäftsführer etwas zustößt?
Wie wird mein Unternehmen weitergeführt, wenn ich nicht mehr in der Lage dazu bin?
Welche Maßnahmen sollen Ärzte z.B. im Falle eines schweren Unfalls einleiten oder unterlassen?
Unabhängig vom Alter kann jeder in Situationen geraten, in denen andere für ihn entscheiden müssen. Damit diese Entscheidungen dann im eigenen Sinne getroffen werden und auch die Weiterführung des Unternehmens gesichert ist, ist es unerlässlich mit Vollmachten und einer Patientenverfügung vorzusorgen.
Sie profitieren in unserer Rechtsberatung von:
- Umfassende Information über die bestehenden Möglichkeiten
- Rechtssichere Formulierung
- Aufklärung über die rechtlichen Folgen von Entscheidungen
- Abstimmung / Harmonisierung von Vorsorgevollmachten mit Testamenten und Gesellschaftsverträgen
Die Beweggründe für eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten können sehr unterschiedlich sein. Zum einen können Erbschaftsteuern vermieden und Pflichtteilsansprüche Dritter reduziert werden, zum anderen kann so z.B. im Pflegefall verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger auf das Eigenheim oder sonstiges Vermögen zugreifen kann. Kinder können durch eine Übertragung bereits in jungen Jahren, wenn der finanzielle Bedarf hoch ist, unterstützt werden. Durch Schenkungen im Rahmen der „vorweggenommenen Erbfolge“ lassen sich also hohe Vermögenswerte, wie z.B. auch Grundbesitz oder Geschäftsanteile steuerfrei übertragen. Die Freibeträge liegen dabei für Kinder bei 400.000 EUR pro Kind, bei Ehegatten bei 500.000 EUR. Und diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Wir beraten Sie individuell auf Basis Ihrer persönlichen Situation und Bedürfnisse – sprechen Sie uns an.
Die Unternehmens- und Vermögensnachfolge stellt, unabhängig ob in der eigenen Familie, dem Unternehmen oder komplett extern immer eine große Herausforderung dar.
In der Praxis stellen diese Fragen leider häufig ein Tabuthema für Unternehmer und vermögende Privatpersonen dar, unabhängig davon, ob es um die Übertragung des Vermögens auf die eigenen Kinder oder den Verkauf des Unternehmens an langjährige Mitarbeiter oder Führungskräfte geht. Und dennoch: eine optimale und geregelte Übertragung bedarf einer gründlichen Vorbereitung und weitblickenden Planung, um einen reibungslosen Übergang sowie bestmögliche steuerliche Ergebnisse sicherzustellen.
Auch wenn die steuerlichen Aspekte häufig im Vordergrund stehen, sind aus erbrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und wirtschaftsstrategischer Sicht immer viele Faktoren zu berücksichtigen. Mit unserer engen Verbindung zur Steuerberatung und der langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen, die für Ihren individuellen Fall beste Lösung zu finden und gestalterisch optimal umzusetzen. Nur mit einem Blick für die Gesamtsituation können nachhaltige und ganzheitliche Ergebnisse erzielt werden.
Das Gesellschaftsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Mit unserer fachlichen Qualifikation und praxisnahen Sichtweise unterstützen wir unsere Mandanten, mit der richtigen Strategie in allen gesellschaftsrechtlichen Bereichen die richtige Wahl zu treffen:
Sei es bei der Unternehmensgründung, der Wahl der Gesellschaftsform, der Entscheidung zu einer Unternehmensumwandlung oder aber auch bei Unternehmensan- und verkäufen.
Durch unser fundiertes Wissen, praxisnahe Erfahrung und die langjährige und enge Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatung und Unternehmensentwicklung stehen wir Ihnen jederzeit als kompetenter Partner mit Rat und Tat zur Seite.
In jedem Bereich des Zivilrechts bilden Verträge die wichtige Grundlage. Wir arbeiten
- Darlehensverträge
- Sicherungsverträge
- Gewerbliche Miet- & Pachtverträge
- Arbeitsverträge
…entsprechend Ihren individuellen Anforderungen für Sie aus.
Profitieren Sie dabei von unserem Fachwissen und der engen Verknüpfung zum Steuerrecht, um im Rahmen der Vertragsgestaltung direkt die für Sie geeignetste steuerliche Regelung zu erhalten.
Eine Umstrukturierung im Unternehmen kann viele Ursachen haben. Sowohl private Veränderungen als auch unternehmerisches Wachstum können es notwendig machen, beispielsweise Holdingstrukturen zu schaffen oder den Firmen- und Wohnsitz zu verlegen. Hier gehen wir über die Tätigkeiten eines einfachen Steuerberaters hinaus: Wir unterstützen Sie im komplexen Prozess der Neustrukturierung durch unsere modulare Arbeitsweise, die es uns ermöglicht, die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen zu bestimmen.
Weiterführende Informationen:
Aus steuerlicher und rechtlicher Sicht optimierte Gestaltungen erfordern eine enge Verzahnung zwischen Steuerberatung und Rechtsberatung und damit eine übergreifende Beratungsdienstleistung aus einer Hand.
Wir beraten Sie bei:
- Existenzgründung
- Umstrukturierung von Unternehmen
- Unternehmensnachfolge
- Erb- und schenkungssteuerliche Fragestellungen
- Steuerlich optimierte Vertragsgestaltung, insbesondere für Unternehmer und im Gesellschaftsrecht
Nach der Gründung oder dem Erwerb bzw. Verkauf von Gesellschaftsanteilen schafft ein Statusfeststellungsverfahren Rechtssicherheit darüber, ob sie selbständig oder abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig sind. Das Verfahren wird bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in Berlin durchgeführt.
Wir unterstützen Sie durch:
- Überprüfung ihrer Sozialversicherungspflicht
- Beratung und Gestaltung auf Basis Ihrer persönlichen Anforderungen
- Antrag auf Statusfeststellung

Ihr Ansprechpartner im Bereich Rechtsberatung
Mike Kohler

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Simon W. Schmid
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Simon W. Schmid
