FÖRDERUNG SICHERN!

FÖRDERMITTEL­BERATUNG.

Investieren mit attraktiven Fördermitteln.

Akutberatung
zu Covid-19-Maßnahmen

FÖRDERMITTEL­BERATUNG.

Investieren mit attraktiven Fördermitteln.

Akutberatung zu Covid-19-Maßnahmen

Sie planen Investitionen in folgenden Bereichen?

Digitalisierung

Innovation

Energieeffizienz 

Elektromobilität

Der Staat bietet für viele Investitionen attraktive Fördermittel in Form von Zuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen. Als Fördermittelberater helfen wir Ihnen bei der Auswahl der optimalen, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Finanzierung unter Einbeziehung dieser Förderprogramme. Kompetente Fördermittelberatung mit WSS AKTIV BERATEN – Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen Ihnen gerne weiter!

  • Mit unserer Fördermittelberatung definieren wir Fördermittel, die genau auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Projekts zugeschnittenen sind.
  • Wir holen das Maximum an finanzieller Förderung für Sie heraus.

  • Unsere Erfahrung reduziert Ihren Zeitaufwand erheblich: Wir nehmen Ihnen alle, bei der Beantragung der Fördermittel anfallenden, bürokratischen Arbeiten ab.

  • Keine Angst vor Antragsfehlern – wir helfen Ihnen über Hürden hinweg.

  • Von der Beantragung bis zum Abschluss des geförderten Projekts – wir sind mit unserer aktiven Fördermittelberatung an Ihrer Seite.

Die L-Bank unterstützt die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes mit interessanten Förderprogrammen.

Förderdarlehen für Unternehmen mit Zinsverbilligung / Tilgungszuschuss der L-Bank

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Größere mittelständische Unternehmen (außerhalb KMU-Kriterien)

Was kann gefördert werden? – 4 Förderbausteine:

  1. Innovatives Vorhaben: Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
  2. Digitalisierungsvorhaben: Digitalisierung von Prozessen und Produkten, Strategien und Konzepten
  3. Investition als innovatives Unternehmen: Alle Vorhaben gemäß Richtlinie
  4. Innovative Geschäftsmodelle: Neuausrichtung des Unternehmens gegenüber seinen Kunden bzw. am Markt

 Wie wird gefördert?

  • Darlehen ab 10 TEUR bis 5 Mio. EUR
  • Bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. EUR
  • Tilgungszuschüsse von 3 – 5 % der Darlehenssumme
  • Antragsstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank

Praxisbeispiele: Investition in innovatives Geschäftsmodell

Vorhaben: Diversifizierung des Kundenstamms (Gewinnung neuer Kundengruppen durch Erschließung neuer Märkte)

Beispiel Metzgerei: Eine bestehende Metzgerei möchte das Geschäftsfeld vergrößern und zusätzlich zum Metzgereibetrieb ein Catering anbieten.

Beispiel Elektriker: Ein Elektriker bietet als zusätzliches Angebot an, Smart Home Funktionen bei den Kunden zu installieren. Dadurch können neue Kundenkreise erschlossen werden und Problemlösungen für neue Technologiefelder gefunden werden.

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft ermöglicht Tilgungszuschüsse bis 55%

Wer durch Investitionen in Strom- und Wärmeeffizienz Energie oder CO2 in seinem Unternehmen einspart, kann von zinsgünstigen KfW Förderkrediten und Tilgungszuschüssen bis 55% der förderfähigen Kosten profitieren!

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen
  • Freiberufler, Kommunale Unternehmen
  • Landwirte

Was kann gefördert werden? – 4 Module:

  1. Querschnittstechnologien: Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch hocheffiziente Technologien (effizienter als Marktstandard), wie z.B. Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Druckluftanlagen, Dämmung von Anlagen bzw. Anlagenteilen
  2. Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, wie z.B. Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen
  3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement, Software
  4. Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen, wie z.B. Umstellung auf effiziente Technologien, energetische Optimierung von Produktionsprozessen, Maßnahmen zur Abwärmenutzung oder Gebäudeanlagentechnik

 Wie wird gefördert?

  • 25 Mio. EUR pro Investitionsvorhaben als Darlehen
  • Tilgungszuschuss – max. 55% der förderfähigen Kosten
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozentpunkten

Praxisbeispiele:

Modul 1: Querschnittstechnologien

Beispiel Autowerkstatt: Hebebühnen / Rampen

  • hydraulisch => Pumpen
  • elektrisch => E-Motoren

Luftsäuberung => Lüftungsanlage mit WRG

Lackieranlagen => Druckluftkompressor inkl. Pufferspeicher

Modul 2: Prozesswärme

Beispiel Autowaschanlagen und Wäschereien: Hoher Bedarf an heißem Wasser => Perfekter Anwendungsbereich für Solarthermische Anlagen.

Modul 4: Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von Anlagen

Beispiele: Hotels – Küche mit Kühlräumen, Herden und Backöfen

  • Umstellung auf effiziente Prozesse und Verfahren

Austausch von Maschinen: Die neue Maschine braucht weniger Energie als die alte Maschine

Anschaffung von neuen Maschinen: Die neue Maschine braucht weniger Energie als eine neue Alternativmaschine

  • Auf diese Art können viele Maschinen im Programm 295 gefördert werden
Zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse bis 28,5% für Unternehmen in Baden-Württemberg

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Schutz der Umwelt in Baden-Württemberg zinsverbilligte Förderdarlehen. Die ohnehin günstigen, vom Bund und der KfW subventionierten Konditionen des KfW-Energieeffizienzprogramms und des KfW-Umweltprogramms werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und von der L-Bank zusätzlich verbessert.

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren

Was wird gefördert?

  • Programmteil A: Energieeffiziente Produktion – Maschinen und Anlagen mit niedrigem Energieverbrauch
  • Programmteil B: Materialeffizienz und Umwelttechnik – Investitionen, die ermöglichen Ressourcen effizienter einzusetzen oder Material einzusparen
  • Programmteil C: Energieeffiziente Betriebsgebäude – Betriebsgebäude energieeffizient bauen, energieeffizient sanieren oder in energiesparende Gebäudetechnik investieren

Im Detail:

  • Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzgebäude 70 oder 100
  • Energetische Sanierung in Einzelmaßnahmen, wie u.a. Wärmedämmung, Fenster, Außentüren und Tore, Lüftung und Klima, Beleuchtung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Neubau zum KfW-Effizienzgebäude 55 oder KfW-Effizienzgebäude 70

Wie wird gefördert?

  • Darlehen ab 10 TEUR bis 5 Mio. EUR
  • Tilgungszuschüsse für den Programmteil C bis zu 28,5%

Kostenlose Gutachten vom Expertennetzwerk der L-Bank für Einzelmaßnahmen.

E-Fahrzeuge – 3.000 EUR Zuschuss sichern

In Baden-Württemberg soll der Anteil an PKW mit Elektroantrieb steigen. Als Anreiz, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW zu entscheiden, hat das Ministerium für Verkehr den BW-e-Gutschein aufgelegt.

Wer wird gefördert? – unter anderem:

  • Einzelunternehmen, Einzelkaufleute und Freiberufler
  • Unternehmen verschiedenster Rechtsformen
  • Eingetragene Vereine
  • Genossenschaften, bestimmte Stiftungen
  • Öffentliche Anstalten

Was wird gefördert?

  • Betriebs-, Unterhalts- sowie Ladeinfrastrukturkosten für Elektrofahrzeuge (vollelektrisch, Brennstoffzelle)
  • PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, die mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sind (maximal 100 Fahrzeuge)
  • Auch die Förderung von Leasingfahrzeugen ist möglich

Wie wird gefördert?

  • 3.000 EUR für batterieelektrische Einzelfahrzeuge, die in Baden-Württemberg eingesetzt werden
  • 1.000 EUR pro Jahr (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen

Die Förderung der L-Bank ist mit weiteren Förderprogrammen des Bundes kombinierbar. Änderungen sind jedoch jederzeit möglich.

Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranzubringen und Emissionen einzusparen. Der Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien soll daher erhöht werden.

Wer wird gefördert? – unter anderem:

  • Einzelunternehmen, Einzelkaufleute und Freiberufler
  • Unternehmen verschiedenster Rechtsformen
  • Eingetragene Vereine
  • Genossenschaften, bestimmte Stiftungen
  • Öffentliche Anstalten

Was wird gefördert?

  • Alle einmaligen Ausgaben, welche in unmittelbaren Zusammenhang mit der Installation von Ladestationen inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte, Wohngebäude) oder öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
  • Der Strom für die Ladepunkte ist aus erneuerbaren Energieträgern zu beziehen
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss ab Fertigstellung mindestens 3 Jahre an dem im Antrag definierten Ort betrieben werden
  • Förderung für maximal 500 Ladepunkte in der Programmlaufzeit

Wie wird gefördert?

  • Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 2.500 EUR je Ladepunkt
  • Bei z.B. Leasing sind die jeweiligen, monatlichen Raten förderfähig

Eine Kumulation mit weiteren Ladeinfrastrukturförderprogrammen ist nicht möglich.

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