VERFAHRENSDOKUMENTATION
Verfahrensdokumentation –
für fast alle Betriebe verpflichtend
Eine Verfahrensdokumentation ist eine Beschreibung aller relevanten Abläufe in Zusammenhang mit der Buchhaltung und den hierfür genutzten IT-Systemen in nachvollziehbarer Form. Sie ist für alle Betriebe vorgeschrieben, die steuerpflichtig sind, Bilanzen oder Einnahmenüberschussrechnungen erstellen müssen und ihre Prozesse mit Hilfe von IT abbilden. Wir von der WSS AKTIV BERATEN unterstützen Sie gerne mit unserem Fachwissen bei der Erarbeitung.
Sicher durch die Betriebsprüfung
Eine fehlende Verfahrensdokumentation lässt bei einer Betriebsprüfung von vornherein Zweifel aufkommen – Hinzuschätzungen sind damit wahrscheinlicher. Ein Augenmerk der Betriebsprüfung liegt auf der Absicherung der Prozesse durch ein internes Kontrollsystem. Dieses prüfen wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der Bestandsaufnahme. Im Zuge dieser Bestandsaufnahme klären wir auch mit Ihnen inwiefern beispielsweise eine Registrierkasse mit technischer Schutzeinrichtung eingesetzt werden muss und ob ein elektronisches Kassenbuch erforderlich ist, damit Sie GoBD-konform arbeiten.
Optimierungspotenziale nutzen
Eine professionelle Beratung bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation schafft die optimale Grundlage für die Einführung und Optimierung von digitalen Prozessen. Nutzen Sie die Optimierungspotenziale im Hinblick auf standortunabhängiges, papierloses Arbeiten: durch eine revisionssichere Ablage und eine Verfahrensdokumentation können Sie papierhafte Belege nach der Digitalisierung vernichten.

Ihr Ansprechpartner zum Thema Verfahrensdokumentation
Matthias Pietrek
