DSGVO (Datenschutz)

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in Kraft getreten

Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO offiziell in Kraft getreten. Von der Datenschutzgrundverordnung sind alle Unternehmen betroffen, die personenbezogene Daten sammeln – unabhängig von der Unternehmensgröße. Zum Datenschutzgesetz gehören 99 Artikel, in denen die neuen Rechte und Pflichten dargelegt werden. Wenn Sie sich bereits mit der DSGVO ein wenig auseinandergesetzt haben, sind Sie vermutlich auf eine Flut an Informationen gestoßen. Oft sind die Informationen unzureichend aufbereitet und sorgen für mehr Fragen als Antworten. Dies führt im Arbeitsalltag dazu, dass das Thema DSGVO gern beiseitegeschoben wird. Hiervon ist dringend abzuraten, denn eine Datenpanne und ein Datenleck können zu teuren Bußgeldern führen. Es ist daher unerlässlich, dass Sie konform der DSGVO gehen. Schützen Sie sich vor den Bußgeldern, indem Sie auf unsere Hilfe bei der Anwendung der DSGVO in Ihrem Unternehmen setzen!

Änderungen durch die DSGVO

Die neue DSGVO, auf Englisch General Data Protection Regulation (GDPR), ist von der EU-Kommission erlassen worden, um den Datenschutz in den EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die EU räumt darüber hinaus ein, dass jeder Mitgliedsstaat ergänzende nationale Regelungen zum Datenschutz treffen darf. Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik gibt es keinerlei drastischen Änderungen hinsichtlich der bisherigen Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten. Inwiefern ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen ist, hängt von diversen Faktoren ab.

Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Aufgrund der Vielzahl an organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Durchführung der Auflagen der DSGVO entsteht ein hoher Beratungsbedarf. Manchmal ist es gar notwendig, einen DSB zu bestellen. Inwiefern dies auf Ihren Betrieb zutrifft, hängt vor allem von der Unternehmensgröße sowie der Mitarbeiterzahl ab. Wichtig ist auch der Detailgrad der personenbezogenen Daten, die bei Ihnen verarbeitet werden. Werden sehr sensible Daten behandelt, die beispielsweise religiöse Überzeugungen oder politische Meinungen des Einzelnen offenbaren, kann ein DSB unabhängig von der Mitarbeiterzahl erforderlich sein. Letztlich ist zudem Ihr Geschäftsfeld maßgeblich für die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten. Wir von der WSS AKTIV BERATEN helfen Ihnen gern durch den Dschungel der Bestimmungen der DSGVO. Unser kompetentes Team sorgt dafür, dass Sie die DSGVO mit all ihren einhergehenden Rechten und Pflichten umsetzen und stellen bei Bedarf einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um einen unverbindlichen Beratungstermin noch heute zu vereinbaren!

Ihr Mehrwert

Gemeinsam identifizieren wir die für Ihr Unternehmen passende Begleitung im Bereich Datenschutz.

Unsere Leistungen:

  • Datenschutzberatung auch in Einzelfragen

  • externer Datenschutzbeauftragter bei Bedarf

  • Bewertung möglicher Gefahren/Schwachstellen

  • Erstellen erforderlicher Dokumentationen (z.B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten)

  • Schulungen für Ihre Mitarbeiter

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  • externer Datenschutzbeauftragter bei Bedarf

  • Bewertung möglicher Gefahren/Schwachstellen

  • Erstellen der erforderlichen Dokumentationen (z.B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten)

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WSS Steuer sparen Ansprechpartner Thomas Buck

Ihr Ansprechpartner im Bereich Datenschutz (DSGVO)

Matthias Pietrek

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