EINKOMMENSTEUERRECHNER
Einkommensteuerrechner: hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen
Mithilfe des Einkommensteuerrechners können steuerpflichtige Bundesbürger rasch und anonym ihre Einkommensteuer berechnen. Innerhalb von nur ein paar Sekunden ersehen Sie nach Eingabe Ihrer Daten, wie hoch Ihre potenzielle Steuerbelastung durch Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ist. Hierbei ist zu beachten, dass der Einkommensteuerrechner stets das Bruttogehalt einer natürlichen Person für die Kalkulation heranzieht. Sie sind nach dem deutschen Steuerrecht dazu verpflichtet, Einkünfte aus einer nicht-selbstständigen Arbeit bzw. Einkünfte aus der Selbstständigkeit aus Kapitalvermögen, aus einem Gewerbe, aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Vermietung zu versteuern. Um die Einkommensteuer zu berechnen, wird § 32 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) herangezogen.

Hinweis: Unser Steuerrechner ist nur in der Desktop-Ansicht verfügbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Garantierter Datenschutz beim Einkommensteuerrechner
Um Ihre Einkommensteuer berechnen zu lassen, tragen Sie in die Felder Ihre Finanzdaten ein. Selbstverständlich speichert oder versendet unser Einkommensteuerrechner diese Informationen nicht. Sie sind jedoch erforderlich, um auf dieser Datenbasis die Einkommensteuer möglichst präzise zu ermitteln. Die erste entscheidende Kenngröße im Einkommensteuerrechner ist die Summe Ihres zu versteuernden Einkommens. Sie können den Betrag runden. Ihr Familienstand ist bei der Berechnung ebenfalls von Bedeutung. Häufig bietet sich eine gemeinsame Veranlagung der Ehepartner aufgrund von Steuervorteilen an. Stehen Ihnen Kinderfreibeträge zu, geben Sie bitte die Anzahl ein. Sollten Sie Kirchensteuer entrichten, notieren Sie auch dies. Zuletzt vermerken Sie das Jahr, für das der Einkommensteuerrechner die Steuerhöhe berechnen soll. Das Jahr nimmt Einfluss auf das Endresultat, da es diverse Änderungen im Hinblick auf die Besteuerung gab. Haben Sie alle Daten eingetragen, können Sie diese überprüfen und dann per Klick die Berechnung des Einkommensteuerrechners starten. Ohne Verzögerung ersehen Sie sofort Ihr persönliches Ergebnis.
Freibeträge beachten
Das Ergebnis des Einkommensteuerrechners muss nicht zu 100% exakt sein. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich nicht nur der Kinderfreibetrag und eine Ehe positiv für Sie auf die Einkommensteuer auswirken, sondern es noch eine ganze Reihe weiterer Freibeträge gibt. So existieren z.B. der Ausbildungsfreibetrag, Entlastungsbeträge für ältere Personen sowie Alleinerziehende, der Versorgungsfreibetrag und zahlreiche Freibeträge mehr. Sie können ferner Beiträge zu Parteien und Gewerkschaften, Spenden und Werbungskosten bis hin zu Unterstützungsgeldern für Angehörige vom versteuernden Einkommen abziehen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Gern klären wir Sie als erfahrener Steuerberater darüber auf.