Sie besitzen bebaute oder unbebaute Grundstücke? Ganz gleich ob sie den privaten oder betrieblichen Grundbesitz selber nutzen oder vermieten – für Sie besteht jetzt Handlungsbedarf.
Bisher sind die Wertansätze für die Grundsteuer – die sogenannten Einheitswerte, nur einmal vom Finanzamt festgestellt worden. Wenn sich keine Änderungen ergeben haben, musste auch keine weitere Erklärung mehr abgegeben werden.
2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jedoch entschieden, dass die Ermittlung der Einheitswerte für die Grundsteuer verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber dieses Vorgehen bis 2025 überarbeiten muss.
Die Neubewertung der Grundstücke startet in diesem Zusammenhang bereits dieses Jahr – auch wenn die ermittelten Werte dann erstmalig für die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2025 herangezogen werden sollen.
Alle grundbesitzenden Bürgerinnen und Bürger sind nun dazu aufgerufen eine sogenannte Feststellungserklärung abzugeben, in der der neue Grundsteuerwert ermittelt werden soll. Jedes Bundesland hat dabei sein eigenes Modell, um diesen Wert zu errechnen. Die Erklärung soll bis zum 31.10.2022 von jedem Grundstück in Deutschland in den Finanzämtern eingehen. Die Übermittlung an das Finanzamt ist jedoch erst ab dem 01.07.2022 möglich.
Laut Gesetzgeber soll die Gesamtgrundsteuerbelastung in Deutschland nicht erhöht, sondern nur gerechter verteilt werden. Es lässt sich also nicht pauschal sagen, ob ein Steuerpflichtiger bald mehr Grundsteuer abführen muss als bisher oder nicht.
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