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Kurzarbeitergeld
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Auch die Arbeitsagentur beantwortet auf ihrer Website viele Fragen zur Kurzarbeit und stellt die Formulare zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Unter der Frage „Wie zeige ich den Arbeitsausfall an?“ müssen Sie das „Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls“ für die erstmalige Beantragung des Kurzarbeitergeldes verwenden und nicht das Formular „Antrag auf Kurzarbeitergeld“.
Kurzarbeit ermöglicht Unternehmen, die sich in einer vorübergehenden, schlechten wirtschaftlichen Lage befinden, die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer und hilft damit, Kündigungen zu vermeiden. Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den, durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet.
Unter dem Link des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie darüber hinaus alle wichtigen Informationen rund um die Kurzarbeit / das Kurzarbeitergeld übersichtlich aufbereitet und immer auf dem aktuellen Stand.
Auch Erklärvideos der Bundesagentur für Arbeit erläutern noch einmal anschaulich, in welchen Fällen Arbeitgeber Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigen erhalten können und wie dieses angezeigt sowie beantragt werden kann.