CORONA – UNTERNEHMENSHILFE
Finanzierungshilfen
Weitere Fördervariante ab Juni 2020: Der Liquiditätskredit Plus
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben Bund und Land zahlreiche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Für Unternehmen, die besonders stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, bietet die L-Bank gemeinsam mit dem Land und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg nun vorübergehend eine zusätzliche Fördervariante an: Den Liquiditätskredit Plus.
Er umfasst neben dem Förderdarlehen einen Tilgungszuschuss des Landes Baden-Württemberg in Höhe von aktuell 10% des Darlehensbetrages
(maximal 300.000,- EUR) sowie eine bis zu 90%-ige Coronahilfe-Bürgschaft für das Darlehen durch die L-Bank oder die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
Fördervoraussetzungen:
Der Liquiditätskredit Plus ist für Unternehmen gedacht, die…
- besonders unter den Auswirkungen der Corona-Krise leiden
- grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell vor Ausbruch der Corona-Krise hatten
- zusätzliche Belastung durch den Liquiditätskredit Plus auf Basis der
wirtschaftlichen Zahlen 2019 tragen können - einen krisenbedingten Umsatzrückgang in 2020 von mindestens 15% prognostizieren
Die Hausbank bestätigt das Vorliegen der spezifischen Fördervoraussetzungen bei Antragstellung.
Der Liquiditätskredit Plus steht für Betriebsmittelfinanzierungen und zur Deckung von krisenbedingtem Liquiditätsbedarf zur Verfügung.
Der reine Liquiditätskredit besteht weiter in der bisherigen Form.
Soforthilfe der Landesregierung Baden-Württemberg
Die Antragsfrist für die Soforthilfe Corona des Landes
Baden-Württemberg endete zum 31. Mai 2020.
Eine Antragstellung ist ab sofort nicht mehr möglich.
Soforthilfe der Landesregierung Baden-Württemberg
Die Baden-Württembergische Landesregierung gewährt finanzielle Soforthilfen für Soloselbstständige, Unternehmen und Freie Berufe die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt werden.
Finanzierung in Zusammenhang mit der Corona-Krise
Ob KfW, L-Bank, Bürgschaftsbank oder die Bundesregierung. Zahlreiche Veröffentlichungen und Pressemitteilungen von Bund, Land und den Förderinstituten schaffen ein sehr unübersichtliches Bild der aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten in der Corona-Krise. Folgende Übersicht hilft Ihnen den Überblick zu bewahren und informiert über den aktuellen Stand. Alles Wichtige haben wir in einer Übersicht (Stand 22.04.2020) für Sie zusammengefasst:
Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Für Unternehmen und Beschäftigte, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, hat die Bundesregierung am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Die offizielle Mitteilung finden Sie unter folgendem Link:
Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Für Unternehmen und Beschäftigte, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, hat die Bundesregierung am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Die offizielle Mitteilung finden Sie unter folgendem Link: